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Prof. Dr. Bertram Fischer

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Was uns auszeichnet

Bei unternehmerischen Entscheidungen sind neben betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten immer auch gesellschaftsrechtliche, zivilrechtliche oder handelsrechtliche Fragestellungen zu beachten.

Im Rahmen unseres ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatzes unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte, die oft auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Fachanwälte für Steuerrecht sind, kompetent und umfassend. Durch diese Zusammenarbeit findet die eigentliche Rechtsberatung eine sinnvolle an wirtschaftlichen Themen orientierte Ergänzung.

Fachliche Expertise, umfassendes Know-how und langjährige Erfahrung sichern die Qualität unserer Rechtsberatung.

Unser Leistungsspektrum

Bei Fragestellungen wie beispielsweise zur Unternehmensgründung, zu steuerlich optimierten Rechtsformen, zum Vertriebsrecht oder zur Vertragsgestaltung beraten wir Sie im nationalen wie im internationalen Zusammenhang.

Unsere Juristen unterstützen Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder leitende Entscheidungsträger von Unternehmen umfassend im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung sind wir außerdem mit den Besonderheiten von Familienunternehmen vertraut.

Im Bereich Unternehmensrecht unterstützen wir Sie bei zahlreichen Aufgaben wie:

  • Erstellen von Gesellschaftsverträgen, Poolvereinbarungen und Unternehmensverträgen
  • Begleitung bei Konflikten im Gesellschafterkreis
  • Klärung von Haftungsfragen für Inhaber, Gesellschafter, Mitglieder der Geschäftsleitung und Aufsichtsräte bzw. Beiräte
  • Betreuung bei Gesellschafterwechseln und der Auseinandersetzung bzw. Liquidation von Unternehmen
  • Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen, speziell in Gemeinnützigkeitsfragen
  • Konstituierung von Aufsichtsräten und Beiräten sowie Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
  • Unterstützung bei der Abfassung und Implementierung von Familienverfassungen
  • Wir gestalten Verträge zur Vorbereitung und Durchführung von Handelsgeschäften, insbesondere im Vertriebsrecht

PKF begleitet Sie mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern bei den einzelnen Schritten des Unternehmenskaufs. Im Vorfeld durchgeführte Risikoanalysen und Unternehmensbewertungen zur Kaufpreisermittlung sind hierbei ebenso unabdingbar wie die rechtliche Gestaltung des Kaufvertrags.

Rechtliche Begleitung des Unternehmenskaufs:

  • Anbahnung eines Unternehmenskaufs (Letter of Intent)
  • Legal Due Diligence
  • Entwurf von Kaufverträgen
  • Begleitung bei Verhandlungen und Vollzug des Kaufvertrages
  • Gegebenenfalls erforderliche Umstrukturierungen und arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Begleitung des Post-Closing-Prozesses
  • Joint Venture-Verträge

Das Erbschaftsrecht bietet Unternehmern und Familiengesellschaften unterschiedliche strategische Optionen: Erleichterungen und Vorteile sind zu nutzen und Verpflichtungen zu beachten.

Wir unterstützen Sie dabei, die vielfältigen Fragestellungen bei der Unternehmensnachfolge sowie bei Erb- und Schenkungsverträgen zu klären und beantworten Ihre persönlichen Fragen zu Testament und Vollmachten. Grundlage ist unsere langjährige Erfahrung bei der Umsetzung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge, auch im internationalen Zusammenhang.

Unbedingt sollte die Unternehmensnachfolge frühzeitig und gezielt geplant werden. Der generationenübergreifende Erhalt von Vermögen und die Absicherung der Unternehmensstruktur haben dabei oberste Priorität.

Mit speziellen Tools analysieren wir Optimierungspotenziale bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Ausschöpfung von Verschonungsregelungen bei der Betriebsfortführung.

Entscheidend bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist es zudem, Familien- und Gesellschafterkonflikte zu vermeiden und die Liquidität zu sichern. Unsere Intention ist es dabei immer, eine wirtschaftliche Wertschöpfung für das Gesamtvermögen der Unternehmer-Familie zu schaffen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Gestalten der Unternehmensnachfolge – national und international
  • Asset-Protection-Planung zur generationsübergreifenden Vermögenssicherung
  • Planung der Vermögensnachfolge einschließlich der Gestaltung von Testamenten und Schenkungsverträgen
  • Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Erstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 
  • Stiftungen als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere Familienstiftungen)

Der beste Streit ist immer derjenige, der vermieden wird. In diesem Sinne dient unsere vorausschauende Beratung im Zivil- und Vertragsrecht für Privatpersonen und Unternehmen dazu, juristische Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Für den Fall, dass sich ein sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich juristischer Streit nicht verhindern lässt, können Sie sicher sein, dass wir uns mit großem Engagement für Ihr Recht einsetzen.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie schwerpunktmäßig zu KaufrechtMietrechtLeasing- und Werkvertragsrecht sowie zum Vertriebsrecht und zum Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Einzelnen unterstützen Sie unsere Rechts-Experten mit:

  • Auskünften zu Ihren zivilrechtlichen Alltagsfragen,
  • der Entwicklung von Verträgen, die maßgeschneidert auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind,
  • der Vertretung Ihrer Interessen bei Vertragsverhandlungen,
  • dem Angebot von Leistungen wie Vertragsmanagement, Vertragscontrolling, Forderungsmanagement (anwaltliches Inkasso),
  • der Durchsetzung  Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter,
  • der Begleitung in Schiedsverfahren und Mediationen,
  • der Vertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Es gibt viele Gründe für eine Unternehmensumwandlung. So können Aspekte wie wirtschaftliche Entwicklungen, veränderte steuerliche Rahmenbedingungen oder Haftungsfragen die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens erforderlich machen.

Wir analysieren anhand Ihrer Zielsetzung und der vorhandenen Rahmenbedingungen, ob Ihr Unternehmen aktuell in der optimal passenden Rechtsform aufgestellt ist und beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem begleiten wir Sie partnerschaftlich, um eine reibungslose Unternehmensumwandlung zu ermöglichen.

Für eine Unternehmensumwandlung sind verschiedene Wege möglich. Diese können sein:

  • Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz - Spaltungen, Formwechsel, Verschmelzung, Vermögensübertragung - auch im internationalen Kontext
  • Sitzverlegung in ein anderes Land
  • Einbringungen
  • Anwachsungen
  • Betriebspacht und Betriebsüberlassung

Die zunehmende Komplexität des deutschen Steuerrechtes erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, Fehler zu machen. So können Unternehmer als Zeuge oder Beschuldigter in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden oder routinemäßige Betriebsprüfungen können sich zu einem strafrechtlich relevanten Fall entwickeln.

Um die Risiken zu minimieren bzw. Lösungswege für Konflikte zu finden, ist ein breit gefächertes Know-how erforderlich. Das Angebot unserer Spezialisten im Bereich Steuerstrafrecht reicht deshalb von der systematischen Risiko- und Konfliktvermeidung (Tax Compliance) über die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bis hin zur juristischen Begleitung durch ein Steuerstrafverfahren

Die betriebliche Altersversorgung spielt als Teil des Gesamtvergütungssystems in Unternehmen eine große Rolle. Sie ist ein wichtiges strategisches Instrument beim Wettbewerb um gut qualifizierte Mitarbeiter, bei der Motivation der Mitarbeiter oder bei der Absicherung der Führungskräfte.

Um dieses Instrument der Personalführung sinnvoll einzusetzen, ist es erforderlich, sowohl dessen Nutzen zu kennen als auch die große rechtliche Komplexität sowie Kosten und Risiken für das Unternehmen zu überblicken und sinnvoll auszubalancieren.

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes entwickeln wir im Dialog mit Ihnen ein individuelles, am Unternehmenserfolg und den von Ihnen definierten Zielen ausgerichtetes Versorgungssystem.

Schwerpunkte unseres Beratungsangebots sind:

  • die Entwicklung umfassender bAV-Konzepte
  • die Risikoanalyse
  • die Umstrukturierung/Auslagerung bestehender Versorgung (insbesondere bei direkten Zusagen mit Pensionsrückstellungen)
  • die Harmonisierung der Versorgungskonzepte nach Unternehmenstransaktionen
     

Schwerpunkte unseres Beratungsangebots sind:

  • Einrichtung einer bAV
  • Risikoanalyse + Optimierung
  • BAV für Geschäftsführung + Top Management
  • Rechnungslegung bAV
  • Unternehmenstransaktionen und bAV
  • Unternehmensnachfolge