Ihre Ansprechpartner*innen

Prof. Dr. Bertram Fischer

Kanzleileitung

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsanwalt

Dr. Helmut Fischer

Kanzleileitung

Wirtschaftsprüfer

 

Dr. Rainer Daigfuß



Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsanwalt

Suzana Goerlitz



Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
 

Christoph Hofer


M.Sc.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
 

Petra Wiedemann


Dipl.-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
 


Was uns auszeichnet

 

  • Familiengeführte Kanzlei mit internationalen Netzwerkbezug (PKF)
    Die sich aus beiden Konstellationen ergebenden Vorteile vereinen wir für Sie in unserem Team
    Beispielsweise: Direkte und schnelle Entscheidungswege bei global agierenden Netzwerk
     
  • Innerhalb von PKF sind wir stark vernetzt und tauschen uns regelmäßig zu Spezialthemen aus
     
  • Berufsträger als Ansprechpartner für Sie jederzeit verfügbar
     
  • Interdisziplinär aufgestelltes Team
     
  • Unsere Arbeit orientiert sich trotz immer weitreichenderen Anforderungen stets zielgerichtet am Kunden und seinen individuellen (Beratungs-)Bedürfnissen
     
  • Mit Hilfe unserer Experten und dem gesamten PKF-Netzwerk können wir sämtliche Problemstellungen mit der notwendigen Fachkompetenz gezielt für Sie angehen

 

 

Die Basis für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Wirtschaftsprüfung

  • Verantwortung
    Partnerführung bedeutet immer auch persönliche Verantwortung – für das Prüfungsergebnis Ihres Jahresabschlusses ebenso wie für den Prüfungsablauf. Als Wirtschaftsprüfer sind wir uns der großen Verantwortung und der Erwartungen, die an uns gestellt werden, bewusst.
     
  • Unabhängigkeit
    Als Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, deren Standorte teilweise auf eine über 80-jährige Tradition verweisen können, achten wir strikt auf unsere Unabhängigkeit. Das PKF-Testat besitzt eine hohe Akzeptanz.
     
  • Qualifikation schafft Qualität
    Wir investieren viel in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Unsere hochqualifizierten Prüfungsteams gewährleisten, dass auch komplexe internationale Aufgabenstellungen fachgerecht gelöst werden.
     
  • Stabilität im Prüfungsteam
    Durch die geringe Mitarbeiter-Fluktuation bei PKF Nürnberg bleibt die Zusammensetzung der Prüfungsteams stabil. Diese Kontinuität sorgt dafür, dass das „Knowhow“ über Ihr Unternehmen erhalten bleibt, und gewährleistet einen effizienten und qualitativ hochwertigen Prüfungsprozess.
     
  • Qualitätskontrolle

    Peer Review
    Mit Qualitätskontrollbericht vom 23. November 2023 hat die PKF WIRTSCHAFTS-REVISION UND TREUHAND Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, erfolgreich und ohne Beanstandungen am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nach § 57a WPO teilgenommen.

    PKF Global Monitoring Programme
    Untersuchung unserer Praxisorganisation und Auftragsabwicklung durch eine einheitliche Stelle innerhalb des PKF Netzwerks zur Sicherstellung einheitlicher Standards

    Interne Nachschau
    Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur Abwicklung von Abschlussprüfungen

  • Data Analytics und IT
    Wir nutzen IT-Tools zur effizienten und wirtschaftlichen IKS Prüfung sowie zur Aufbereitung von Massendatenanalysen.
    Identifizierung von Anomalien durch Einsatz von KI-Tools unserer Prüfungsteams.
    → D.h. wir prüfen datenbasiert und reduzieren somit Prüfungsaufwand (z.B. Reduktion von Stichprobengrößen) bei unseren Mandanten

 

 

Unser Leistungsspektrum

  • Freiwillige und gesetzliche Prüfungen
  • Nachtragsprüfung
  • HGB und IFRS
  • Unser Fokus: Familienunternehmen und Mittelstand
  • Nachtragsprüfung
  • HGB und IFRS
  • Unser Fokus: Familienunternehmen und Mittelstandskonzerne
  • Kritische Würdigung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung
  • Erteilung einer Bescheinigung nach IDW PS 900
  • z.B. HGrG, aktienrechtliche Sonderprüfung, Gründungs- und Verschmelzungsprüfung
  • Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie nach IDW PS 850 n.F. (01.2022)
  • IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung nach IDW PS 860
  • Prüfung von Softwareprodukten nach IDW PS 880 n.F. (01.2022)
  • Prüfung von Compliance Management Systemen nach IDW PS 980 n.F. (09.2022)
  • Prüfung von Risikomanagementsystemen nach IDW PS 981
  • Prüfung des internen Kontrollsystems nach IDW PS 982
  • Prüfung von Internen Revisionssystemen nach IDW PS 983

Wir sind Mitglied 

Diese Organisationen führen umfangreiche Fort- und Weiterbildungsprogramme durch, an denen Mitglieder unseres Hauses regelmäßig teilnehmen.
 
Unser Partner Prof. Dr. Bertram Fischer war von 1996 bis 2011 Mitglied im Beirat und war von 2006 bis 2011 im Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer, Berlin.


Transparenzbericht

Die Verlässlichkeit von Finanzinformationen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten. Alle Marktteilnehmer, insbesondere institutionelle oder private Investoren müssen sich auf Informationen verlassen können und haben ein Anrecht darauf, sich von der Integrität all derer überzeugen zu können, die eine wichtige Rolle auf diesen Märkten spielen. Wirtschaftsprüfern, die als Jahresabschlussprüfer oder Gutachter eine Beurteilung über die Richtigkeit und Vollständigkeit von Finanzinformationen abgeben, muss in besonderem Maße Seriosität und Integrität abverlangt werden.

Der Transparenzbericht ist europarechtlich vorgegeben. Kapitalmarkteilnehmer sollen sich damit ein Bild über diejenigen machen können, die eine unabhängige Beurteilung über Rechenschaftsberichte von Wertpapieremittenten abgeben. Abschlussprüfer von Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften zugelassen sind, sind zur Veröffentlichung verpflichtet.

Das in dem Transparenzbericht zu beschreibende Qualitätssicherungssystem ist indes nicht nur bei Abschlussprüfungen von börsennotierten Unternehmen anzuwenden, sondern für alle Abschlussprüfungen bei Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (gesetzliche Pflichtprüfungen). Wir nutzen daher den Bericht auch, um unser Verständnis von Leistung und Qualität einer breiteren interessierten Öffentlichkeit transparent zu machen.