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Handels- und Gesellschaftsrecht - wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich fundiert

Bei Fragestellungen wie beispielsweise zur Unternehmensgründung, zu steuerlich optimierten Rechtsformen, zum Vertriebsrecht oder zur Vertragsgestaltung beraten wir Sie im nationalen wie im internationalen Zusammenhang.

Unsere Juristen unterstützen Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder leitende Entscheidungsträger von Unternehmen umfassend im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung sind wir außerdem mit den Besonderheiten von Familienunternehmen vertraut.

Im Bereich Unternehmensrecht unterstützen wir Sie bei zahlreichen Aufgaben wie:

  • Erstellen von Gesellschaftsverträgen, Poolvereinbarungen und Unternehmensverträgen
  • Begleitung bei Konflikten im Gesellschafterkreis
  • Klärung von Haftungsfragen für Inhaber, Gesellschafter, Mitglieder der Geschäftsleitung und Aufsichtsräte bzw. Beiräte
  • Betreuung bei Gesellschafterwechseln und der Auseinandersetzung bzw. Liquidation von Unternehmen
  • Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen, speziell in Gemeinnützigkeitsfragen
  • Konstituierung von Aufsichtsräten und Beiräten sowie Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
  • Unterstützung bei der Abfassung und Implementierung von Familienverfassungen
  • Wir gestalten Verträge zur Vorbereitung und Durchführung von Handelsgeschäften, insbesondere im Vertriebsrecht
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