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Internationale Beratung

Internationale Steuerplanung

Ein zentrales Thema unserer Spezialisten ist die effiziente internationale Steuerplanung, die sowohl auf deutsche Unternehmen mit Interessen im Ausland wie auf ausländische Investoren mit Aktivitäten in Deutschland angelegt ist. Die Ermittlung von Unterschieden in Steuersystemen und Steuersätzen bietet Ansätze zur Steueroptimierung, die zum Beispiel über Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften realisiert werden können. Bei unseren Konzepten spielen Fragen der Unternehmensstruktur ebenso eine Rolle wie Verlustnutzung, Gewinnrepatriierung und Exit-Strategien.

Internationale Verrechnungspreise

Bei international tätigen Unternehmen wirken sich die Verrechnungspreise für interne Lieferungen und Leistungen entscheidend auf die Steuerquote aus. Häufig werden diese Preise von den Finanzbehörden rigide getestet oder auch komplett in Frage gestellt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Dokumentation marktgerechter Verrechnungspreismodelle und begleiten Sie bei deren Durchsetzung gegenüber den Finanzbehörden.

Internationale Arbeitnehmermobilität

Trotz der zunehmenden Virtualisierung der Arbeit sind internationale Entsendungen von Arbeitnehmern innerhalb von Konzernen nach wie vor regelmäßig anzutreffen. Aus solchen Entsendungen ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zahlreiche steuerliche Fragestellungen, angefangen von der Gehaltsabrechnung über hypothetische Steuerberechnungen bis hin zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen im Gastland. Darüber hinaus hat eine Entsendung auch sozialversicherungsrechtliche Dimensionen. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne auch bei der Lösung dieser Fragestellungen.

Indirekte Steuern

Neben den direkten Steuern gewinnen auch indirekte Steuern zunehmende Bedeutung im internationalen Geschäftsverkehr, da immer mehr Staaten diese als eine zusätzliche Einnahmequelle erkennen. So haben einige Golfstaaten zum 01.01.2018 die Umsatzsteuer eingeführt, weitere Golfstaaten wollen in den nächsten Jahren nachziehen. In China ist erst jüngst die „Business Tax“ durch eine Umsatzsteuer ersetzt worden. Selbst wenn diese Steuersysteme eine Erstattung der auf der jeweiligen Vorstufe angefallenen Steuer vorsehen, verursacht die Einhaltung der lokalen Registrierungs-, Dokumentations- und Erklärungspflichten bei den Steuerpflichtigen in der Regel einen hohen Aufwand. Bei Steuersystemen mit einer kumulativen Belastungswirkung drohen weitere finanzielle Nachteile. Diese Fragestellungen treten sowohl bei konzerninternen Transaktionen auf, als auch bei Transaktionen mit fremden Dritten. Die Spezialisten unseres internationalen Netzwerks unterstützen Sie dabei, die Risiken aus indirekten Steuern zu minimieren und die lokalen Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

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